Entlastungsleistungen

Entlastungsleistungen

Entlastungsleistungen, so heißt das im Fachjargon, aber was ist das denn eigentlich? Hier ein paar Beispiele, damit Sie es sich besser vorstellen und für sich nutzen können:

  • Hilfe im Haushalt
  • Begleitung bei Arztbesuchen
  • Begleitung bei Behördengängen
  • Unterstützung bei Einkäufen
  • Begleitung bei Spaziergängen
  • vieles mehr
Bezahlt werden kann aber auch Tages und Nachtpflege.
 

Dies sind Beispiele für Entlastungsleistungen. Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Unterstützungswunsch darunter fällt, rufen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.

Was zahlt die Kasse?

Schon ab Pflegegrad 1 haben Sie Anspruch auf die  Entlastungsleistung, in Höhe von € 125,- pro Monat. Von diesem Betrag können Sie die oben erklärten Entlastungsleistungen bezahlen.

Manche Kassen erstatten nur Rechnungen, die von autorisierten Pflege- oder Betreuungsdiensten gestellt werden. Damit möchte man die Qualität der Leistungen sicher stellen.

Das klingt nun schon wieder alles recht kompliziert, ist es aber gar nicht. Bei Fragen sind wir für Sie da! Wir beraten Sie gerne und führen bei Wunsch auch das Gespräch mit Ihrer Kasse. Sie können jederzeit sicher sein, von uns korrekt informiert zu werden.

Unsere ausgebildeten Fachkräfte übersetzen für Sie diese „Bürokratensprache“ in eine verständliche Form.

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Die Zuschüsse für die Entlastungsleistungen können angespart werden, wenn sie nicht in Anspruch genommen werden. Dies geht allerdings nur bis zum 30. Juni des Folgejahres.  Diesen Termin sollte man sich unbedingt merken.

Lassen Sie den Termin verstreichen, verfallen die angesparten Beträge. Schade drum, warum der Kasse etwas schenken?

Für unsere Kunden behalten wir natürlich diesen Stichtag und das angesparte Budget im Auge und rechnen direkt mit den Kassen ab. Dies ist für Sie kostenlos. Wir möchten, dass Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können.

Auch bei der Abrechnung der Leistungen haben wir immer das Budget im Blick, so dass Sie keine teuren Überraschungen erleben.

Eine Barauszahlung der Entlastungsleistung ist im Gesetz allerdings nicht vorgesehen.

diestadthelfer

 

Eine Info der Ersatzkassen zu diesem Thema

Das nächste für Sie interessante Thema kommt in Kürze, bleiben Sie uns treu!

In unserem Informationsbereich werden wir nach und nach wichtige Themen rund um Pflege, Kostenerstattung etc. erklären. Folgende Themen sind momentan in Vorbereitung:

  • Verhinderungspflege
  • Sachleistungen
  • Umwandlung von Sachleistung in Entlastungsleistung
  • Essen auf Rädern
  • Fahrkostenerstattung für Taxifahrten
  • Wie stelle ich einen Antrag auf Pflegegrad
  • usw.