Sterbebegleitung

Ziel der Sterbebegleitung ist es, Menschen in den letzten Wochen vor ihrem Tod beizustehen, sie zu trösten und rücksichtsvoll zu begleiten. In der letzten Lebensphase ist eine sehr individuelle Betreuung mit viel Zuwendung und Unterstützung notwendig. Diese Aufgaben werden von ausgebildeten Sterbebegleitern übernommen.

Unsere Mitarbeitern Melanie Wiedau hat diese Ausbildung absolviert und kann bei Bedarf Betroffenen und deren Angehörigen mit viel Einfühlungsvermögen zur Seite stehen. Die Ausbildung besteht aus unterschiedlichen Bereichen mit Theorie und Praxis:

Inhalte Grundkurs

  • Das helfende Gespräch (hilfreiche Kommunikation)
  • Zeit nach dem Tod
  • Vollmachten und Patientenverfügung
  • Mit der Trauer leben (Trauer, Trauerarbeit, Trauerbegleitung)

Inhalte Praxiskurs

  • Exkursionen zum Friedhof und Bestatter
  • Praktische Einsätze auf der Palliativstation, in der Friedhofskapelle und im Pflegeheim

Vertiefende Theorie

  • Sterbebegleitung bei Menschen mit Demenz
  • Ethik aus medizinischer Darstellung
  • Dimension des Leids
  • Aktives Zuhören
  • Symbolsprache Sterbender, Spiritualität
  • Nonverbale Kommunikation/Schweigen

Frau Wiedau wendet viel des Erlernten bereits in ihrer täglichen Arbeit an. So betreut sie zum Beispiel demente Menschen. Es gibt Betroffene, die viel schweigen und bei denen die nonverbale Kommunikation zum tragen kommt. Bei anderen Menschen ist sie aktive Zuhörerin. Sie begleitet die Betroffenen zu Hause und trägt dazu bei, dass diese in ihrer gewohnten Umgebung bleiben und leben können. Ein offenes Ohr, eine helfende Hand, ein liebevolles und zugewandtes Da-Sein.

Bitte sprechen Sie uns an, wenn wir Ihnen und Ihren Angehörigen in dieser schwierigen Situation zur Seite stehen können.

Verhinderungspflege

Verhinderungspflege

Verhinderungspflege ermöglicht eine ambulante oder teilstationäre Versorgung. Ist es für die Angehörigen nicht möglich, den Pflegebedürftigen stunden-, tage- oder wochenweise, zu versorgen, kann über die Pflegekasse Verhinderungspflege finanziert werden. Das kann nötig sein, wenn die Pflege zu Hause zeitweise nicht möglich ist, weil die eingetragene Pflegeperson krank oder im Urlaub ist, aber auch wenn sie zum Beispiel zu einem Arzttermin muss.

Weitere Beispiele:

  • Sie fahren in Urlaub
  • Sie sind selber krank
  • Sie sind beruflich verhindert

Ab Pflegegrad 2 kann die Verhinderungspflege auf Antrag gewährt werden. Der Pflegegrad muss mindestens 6 Monate bestehen und der Antragsteller muss von Angehörigen versorgt werden.

Die finanzielle Unterstützung kann für sechs Wochen im Kalenderjahr genutzt werden. Die Pflegekasse zahlt bis zu einem Gesamtbetrag von € 1.612,- die Pflegekosten. Geht der Pflegebedürftige während der Verhinderungspflege in eine stationäre Einrichtung, müssen Unterkunft und Verpflegung selbst bezahlt werden.

Durch die Umwandlung der Kurzzeitpflege kann eine Aufstockung des Betrages für Verhinderungspflege um bis zu € 806.- beantragt und genehmigt werden.

Ein besonderer Grund für die Verhinderung muss nicht angegeben werden, eine Nachweispflicht besteht nicht.

Informationen des Gesundheitsministeriums

diestadthelfer

Entlastungsleistungen

Entlastungsleistungen

Entlastungsleistungen, so heißt das im Fachjargon, aber was ist das denn eigentlich? Hier ein paar Beispiele, damit Sie es sich besser vorstellen und für sich nutzen können:

  • Hilfe im Haushalt
  • Begleitung bei Arztbesuchen
  • Begleitung bei Behördengängen
  • Unterstützung bei Einkäufen
  • Begleitung bei Spaziergängen
  • vieles mehr
Bezahlt werden kann aber auch Tages und Nachtpflege.
 

Dies sind Beispiele für Entlastungsleistungen. Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Unterstützungswunsch darunter fällt, rufen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.

Was zahlt die Kasse?

Schon ab Pflegegrad 1 haben Sie Anspruch auf die  Entlastungsleistung, in Höhe von € 125,- pro Monat. Von diesem Betrag können Sie die oben erklärten Entlastungsleistungen bezahlen.

Manche Kassen erstatten nur Rechnungen, die von autorisierten Pflege- oder Betreuungsdiensten gestellt werden. Damit möchte man die Qualität der Leistungen sicher stellen.

Das klingt nun schon wieder alles recht kompliziert, ist es aber gar nicht. Bei Fragen sind wir für Sie da! Wir beraten Sie gerne und führen bei Wunsch auch das Gespräch mit Ihrer Kasse. Sie können jederzeit sicher sein, von uns korrekt informiert zu werden.

Unsere ausgebildeten Fachkräfte übersetzen für Sie diese „Bürokratensprache“ in eine verständliche Form.

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Die Zuschüsse für die Entlastungsleistungen können angespart werden, wenn sie nicht in Anspruch genommen werden. Dies geht allerdings nur bis zum 30. Juni des Folgejahres.  Diesen Termin sollte man sich unbedingt merken.

Lassen Sie den Termin verstreichen, verfallen die angesparten Beträge. Schade drum, warum der Kasse etwas schenken?

Für unsere Kunden behalten wir natürlich diesen Stichtag und das angesparte Budget im Auge und rechnen direkt mit den Kassen ab. Dies ist für Sie kostenlos. Wir möchten, dass Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können.

Auch bei der Abrechnung der Leistungen haben wir immer das Budget im Blick, so dass Sie keine teuren Überraschungen erleben.

Eine Barauszahlung der Entlastungsleistung ist im Gesetz allerdings nicht vorgesehen.

diestadthelfer

 

Eine Info der Ersatzkassen zu diesem Thema

Das nächste für Sie interessante Thema kommt in Kürze, bleiben Sie uns treu!

In unserem Informationsbereich werden wir nach und nach wichtige Themen rund um Pflege, Kostenerstattung etc. erklären. Folgende Themen sind momentan in Vorbereitung:

  • Verhinderungspflege
  • Sachleistungen
  • Umwandlung von Sachleistung in Entlastungsleistung
  • Essen auf Rädern
  • Fahrkostenerstattung für Taxifahrten
  • Wie stelle ich einen Antrag auf Pflegegrad
  • usw.